Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule Brandenburg an der Havel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat aufgrund § 75 Abs. 2 Nr. 1 GO der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. Bbg. I S. 154) in der derzeit geltenden Fassung in ihrer Sitzung vom 21.12.2005 nachfolgende Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule Brandenburg an der Havel beschlossen:

1. Rechtsnatur

(1) Die Volkshochschule Brandenburg an der Havel (nachfolgend Volkshochschule genannt) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Brandenburg an der Havel im Sinne des § 3 Absatz 2 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes.

(2) Sie dient der Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen und nimmt in diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung wahr.

(3) Das Benutzungsverhältnis zwischen Volkshochschule und Veranstaltungsteilnehmer/in ist privatrechtlich ausgestaltet.


2. Veranstaltungsformen

Die Volkshochschule führt Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Kurse, Seminare, Tagungen und andere Veranstaltungen wie Führungen, Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten und Sonderveranstaltungen durch.


3. Teilnahmeentgelte

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule ist grundsätzlich entgeltpflichtig. Der Regelsatz des Teilnahmeentgeltes beträgt pro 45 Minuten 2,17 €. Das Entgelt für die gesamte Veranstaltung wird auf volle Euro aufgerundet.

(2) Das Entgelt kann aus fachlichen Gründen durch die Volkshochschule herab- oder heraufgesetzt werden, wenn dies aus Gründen der Zielsetzung oder Nachfrage der Veranstaltung erforderlich ist.

(3) Die Grundlage für die Ermittlung des Entgeltes einer Veranstaltung bildet eine Kalkulation. In dieser Kalkulation werden neben den Honorar- und Sachkosten zusätzlich anfallende Kosten für Mieten, benötigte technische Ausstattung sowie die Ermäßigungsstruktur und die Mindestteilnehmerzahl berücksichtigt.

(4) Beim Einsatz kostenintensiver Lehrmedien in entsprechenden Fachkursen wird außer dem Teilnahmeentgelt ein technischer Zuschlag erhoben. Werden in Kursen Verbrauchsmaterialien in Anspruch genommen, sind die entstehenden Kosten zu zahlen.


4. Zahlungspflicht

Zahlungspflichtig ist der/die Veranstaltungsteilnehmer/in. Minderjährige Teilnehmer/innen haben auf Verlangen der Volkshochschule die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vorzulegen.


5. Ermäßigungen der Teilnahmeentgelte

(1) - Inhaber des Familien-Passes
der Stadt Brandenburg an der Havel
- Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Schüler und Studenten
- Auszubildende
- Wehrdienstleistende
- Wehrersatzdienstleistende

erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50 % pro Veranstaltung. Der Ermäßigungsanspruch muss bei Anmeldung, spätestens jedoch bis Kursbeginn, nachgewiesen werden. Nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen. Bei Kostenbeteiligung durch Dritte entfällt die Ermäßigung.

(2) Die Ermäßigung wird nur für die Entgelte gewährt.

(3) Entgeltermäßigungen für Studienfahrten sind ausgeschlossen.

(4) Der Termin und das ermäßigte Entgelt, für Frühbucher ist der jeweiligen Kursankündigung zu entnehmen.
Der Frühbucherrabatt wird nur bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewährt.

(5) Das ermäßigte Entgelt wird auf volle Euro aufgerundet.


6. Förderungswürdige Veranstaltungen

Besonders förderungswürdige Veranstaltungen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit ermäßigtem Entgelt oder unentgeltlich durchgeführt werden.


7. Anmeldungen

(1) Bei der Anmeldung zu allen Veranstaltungen - mit Ausnahme der Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbarer Veranstaltungen - ist die Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des/der Veranstaltungsteilnehmers/in erforderlich.

(2) Bei der Anmeldung können freiwillig weitere persönliche Daten angegeben werden, die zur statistischen Auswertung, zur Teilnehmerinformation (z.B. Telefonnummer, Geburtsjahr und Geschlecht) oder zur Zahlungsabwicklung (z.B. Kontonummer) verwendet werden.

(3) Die Anmeldung ist für ein Semester verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Teilnahmeentgeltes.

(4) Die Anmeldung kann bis 3 Tage vor Kursbeginn zurückgezogen werden. Bei Anmeldung und Nichtteilnahme ohne Abmeldung bleibt die Zahlungsverpflichtung des/der Teilnehmers/in erhalten.

(5) Die Volkshochschule ist berechtigt in den Kursen Anwesenheitslisten zu führen.

(6) Die Volkshochschule kann eine Probeteilnahme von maximal zwei Veranstaltungseinheiten aus fachlichen und pädagogischen Gründen je nach Zielsetzung und Nachfrage gewähren Ein Anspruch hierauf besteht nicht.


8. Zahlungsmodalitäten

(1) Die Fälligkeit des Teilnahmeentgeltes wird mit der Kursbestätigung mitgeteilt.

(2) Das Teilnahmeentgelt kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag in Raten gezahlt werden.


9. Erstattungen

(1) Die gezahlten Entgelte werden erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird.

(2) Kann eine Veranstaltung aus von der Volkshochschule zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt werden, wird das Entgelt für die nicht durchgeführten Unterrichtsstunden anteilmäßig erstattet.

(3) Teilnehmer/innen von Kursen, Arbeitskreisen, Seminaren und anderen Veranstaltungen, die
a) laut ärztlicher Bescheinigung wegen längerfristiger Erkrankung (mehr als 25% der Kursstunden)
b) wegen Umzug in eine andere Gemeinde,
c) wegen Einberufung zum Wehrdienst,
d) wegen geänderter Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulverhältnisse laut. Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung
e) die jeweilige Veranstaltung nicht weiter besuchen können bzw. für die eine weitere Teilnahme unzumutbar ist, werden die gezahlten Entgelte anteilmäßig erstattet, wenn der Erstattungsbetrag mindestens 3,- € beträgt.

(4) Die Erstattung ist schriftlich bei der Volkshochschule zu beantragen.

(5) Anspruch auf Erstattung besteht nur, wenn innerhalb von 6 Wochen nach Vorliegen des Erstattungsgrundes, jedoch spätestens bis Semesterende, ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die zu erstattenden Beträge werden auf volle Euro abgerundet.

(6) Erstattungen erfolgen in der Regel auf dem Überweisungswege.


10. Teilnehmerzahl

(1) Veranstaltungen werden in der Regel nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen durchgeführt. Wird eine Veranstaltung mit weniger als 12 Personen geplant, so erhöht sich das Teilnahmeentgelt prozentual entsprechend dem Verhältnis der geringeren Mindestteilnehmerzahl zu zwölf Personen.

(2) Wird die in Abs. 1 genannte. Mindestteilnehmerzahl infolge von Abmeldungen unterschritten, so kann die Veranstaltung dennoch durchgeführt werden, wenn das Teilnahmeentgelt prozentual entsprechend dem Verhältnis der geringeren Mindestteilnehmerzahl zu zwölf Personen erhöht wird oder die Gesamtstunden um dieses Verhältnis gekürzt werden.

(3) In begründeten Ausnahmefällen kann eine Veranstaltung aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen auch ohne Erhöhung des Teilnahmeentgelts oder Kürzung der Gesamtstunden mit weniger als zwölf Personen durchgeführt werden.

(4) Im Interesse des Lernerfolgs kann durch die Volkshochschule die Höchstzahl der Teilnehmer/innen beschränkt werden. Die Höchstzahl für Kurse beträgt 25 Teilnehmer.


11. Inkrafttreten

(1) Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule Brandenburg an der Havel tritt mit Wirkung für die Veranstaltungen des 1. Semesters 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule Brandenburg an der Havel vom 24.11.1999 (Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel, Nr. 3/2000, S. 84) außer Kraft.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung ist auch per Telefon, Fax oder E-mail möglich!
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