Prüfungen am Zweiten Bildungsweg
1. Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10
2. Schriftliche und mündliche Abiturprüfungen
Die Fachoberschulreife wird durch eine Prüfung erworben, sofern keine
Befreiung vorliegt. Von der Prüfung wird befreit, wer in allen Fächern
am Ende der Jahrgangsstufe 10 mindestens ausreichende Leistungen erreicht
hat. Die Prüfung wird auf Antrag in schriftlicher und mündlicher Form
durchgeführt.
Am Ende der Klasse 13 finden die schriftlichen und mündlichen
Abiturprüfungen
statt. Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie die allgemeine
Hochschulreife.
Damit können Sie an jeder deutschen Hochschule oder Universität studieren
(beachten Sie die jeweiligen Zugangsbeschränkungen).
Die Rahmenpläne, Prüfungsinhalte, Hinweise, Beispielaufgaben u.v.m.für den Zweiten Bildungsweg erhalten Sie auf dem Brandenburger Bildungsserver.
Bildungsserver
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