Anspruch auf Bildungsfreistellung

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Nach dem Bildungsurlaub ist man immer klüger! Dafür müssen Arbeitnehmer*innen nicht einmal Ihre wertvollen Urlaubstage verwenden. Vielen noch nicht bekannt ist das Recht, anerkannte Seminare während der Arbeitszeit zu besuchen und sich dafür beurlauben zu lassen. Das Gehalt wird währenddessen fortgezahlt.

Mit dem Bildungsurlaub - offiziell Bildungsfreistellung genannt - erhalten Beschäftigte die Möglichkeit auf eine bezahlte Freistellung, um an einer Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen. Bei Voraussetzung einer Fünf-Tage-Woche stehen pro Jahr fünf Tage Bildungsfreistellung zur Verfügung. Es ist möglich, die Tage von zwei aufeinanderfolgenden Jahren im gleichen Kalenderjahr zu beanspruchen.

Einen Anspruch haben alle im Land Brandenburg Beschäftigten - dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende. Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten zählen nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Für diese Zielgruppen können die Regelungen zur Bildungsfreistellung gegebenenfalls doch angewendet werden, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Die Kosten für den Kurs übernimmt der Arbeitgeber hingegen in der Regel nicht. Davon unberührt bleiben Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel die Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung des Landes Brandenburg.

Lust bekommen? Auch die Volkshochschule Brandenburg an der Havel bietet 2023 wieder Kurse mit Bildungsfreistellung an. Frischen Sie zum Beispiel Ihr Englisch auf oder erlernen Sie Italienisch, Spanisch oder die Gebärdensprache. Auch 10-Finnger-Tastschreiben oder Excel sind im Programm. Die Kurse sind in der Regel Intensivkurse von Montag bis Freitag.

Selbstverständlich ist eine Teilnahme an diesen Kursen auch möglich, ohne Bildungsurlaub dafür nehmen. Zum Beispiel, weil der Arbeitgeber dies als normale berufliche Weiterbildung anbietet. Dann übernimmt er vermutlich auch die Kosten dafür. Auch eine rein private Teilnahme an solchen Kompaktkursen ist selbstverständlich möglich.